Pfarreien, Pfarrer und Diakone

Die kleinste Struktureinheit in der katholischen Kirche ist die Pfarrei. In Deutschland gibt es nach zahlreichen Gemeindezusammenlegungen in den vergangenen Jahren heute rund 12.000 eigenständige Pfarreien. In jeder Pfarrei gibt es als wichtige Gremien einen Pfarreirat oder Pfarrgemeinderat und einen Kirchenvorstand. Der Pfarreirat ist die gewählte Vertretung der Gemeinde und trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Verantwortung für das pastorale Handeln in der Gemeinde. Der Kirchenvorstand ist für die finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei zuständig.

Der Pfarrer, insbesondere in Norddeutschland auch Pastor genannt, ist der Inhaber eines Pfarramtes, dem die Betreuung der Pfarrei bzw. Kirchengemeinde obliegt, insbesondere die Sakramentsverwaltung und die Seelsorge. Der Pfarrer wird in der katholischen Kirche vom Diözesanbischof beauftragt. Voraussetzung zur Berufung als Pfarrer ist in der Regel ein Thelologistudium, eine kirchlich-praktische Ausbildung und die Priesterweihe (Ordination).
In der katholischen Kirche ist die Weihe zum Diakon die erste Stufe des Weihesakramentes (zweite Stufe Priester, dritte Stufe Bischof).

Diakone assistieren dem Priester bei der Eucharistiefeier, verkünden hier das Evangelium und können predigen. Sie können die Taufe spenden, kirchliche Trauungen und Begräbnisfeiern leiten, Wortgottesdienste feiern, die Kommunion und Segnungen spenden. Die Feier der Eucharistie sowie die Spendung der Krankensalbung und des Bußsakramentes bleiben dagegen den Priestern vorbehalten.

Hinweis: Der Beitrag wurde zusammengestellt unter teilweiser Verwendung folgender frei zugänglicher Fundquellen: Wikipedia-Die freie Enzyklopädie, Katholisch.de-das Internetportal der katholischen Kirche, Webseite des Bistums Aachen, Lexikon “Der Brockhaus in drei Bänden”.

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