Papst und Kardinäle
Der Papst ist das Oberhaupt der Katholischen Kirche. Kirchenrechtlich ist der Papst Träger der obersten Leitungsvollmacht und (seit 1870) der unfehlbaren Lehrautorität in Glaubensfragen in der katholischen Kirche. Völkerrechtlich ist er das Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Beim Papst, auch als “Pontifex maximus” bezeichnet, laufen alle Fäden der weltweiten katholischen Kirche zusammen.
Der Papst führt die amtlichen Titel: “Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates Vatikanstadt.” Ehrentitel und Anrede des Papstes: “Heiliger Vater”.
Nach der katholischen Lehre steht der Papst in der direkten und ununterbrochenen Nachfolge des Apostels Petrus und kann in der Ökumene Primat und Schlüsselgewalt beanspruchen. Dem Papst stehen bei der Leitung der Gesamtkirche die Kardinäle (Römische Kurie) und das Kollegium der Bischöfe zur Seite.
Die Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger in der katholischen Kirche. Kardinäle werden vom Papst ernannt und sind seine engsten Mitarbeiter in der Leitung der Kirche. Sie bilden das Kardinals-Kollegium. Ihr vornehmstes Recht ist das der Papstwahl. Zeichen ihrer besonderen Stellung ist neben Titel, Insignien und Wappen die Kleidung (u.a. roter Kardinalshut).
Informationen zum/aus dem Vatikan
Hinweis: Der Beitrag wurde zusammengestellt unter teilweiser Verwendung folgender frei zugänglicher Fundquellen: Wikipedia (Die freie Enzyklopädie), Katholisch.de (das Internetportal der katholischen Kirche), Webseite des Bistums Aachen, Lexikon “Der Brockhaus in drei Bänden”.