Der gemeinsame Pfarreirat

Der Pfarreirat ist die gewählte Vertretung der Gemeinde. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats der Gemeinde und vom Bischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.

Der Pfarreirat nimmt teil an der Gemeindeleitung. Diese vollzieht sich im Miteinander aller Gemeindemitglieder, die für pastorales Handeln in den verschiedenen, der Gemeinde wichtigen Bereichen verantwortlich.

Die Amtsperiode des Pfarreirates umfasst einen Zeitraum von vier Jahren. Im gesamten Bistum Aachen werden die Mitglieder der Pfarreiräte alle vier Jahre gewählt, die letzte Wahl war am 06./07.11.2021.

Unser Pfarreirat besteht aus 5 Mitgliedern kraft Amtes, 16 gewählten Mitgliedern aus unseren drei Pfarrgemeinden (7 Vertretern der Pfarre St. Anna Schaag, 7 der Pfarre St. Lambertus Breyell, 2 Vertreter der Pfarrvikarie St. Peter und Paul Leutherheide) sowie aus durch den Pfarreirat zu Mitgliedern berufenen weiteren Personen. 

Damit umfasst der Pfarreirat in der laufenden Wahlperiode insgesamt …. Mitglieder.

Der Vorstand des Pfarreirates

     Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pastor Günter Puts
  • … (Schriftführer)
  • … (Beisitzerin)
  • … (Beisitzerin)
  • … (Beisitzer)

Die Mitglieder des Pfarreirates

Wahlergebnisse 2021

Kraft ihres Amtes “geborene” Mitglieder sind:

  • Pfarrer Günter Puts
  • Diakon Helge Völker
  • jeweils ein Vertreter aus unseren drei Kirchenvorständen

Gewählte Mitglieder sind:

  • Beeker, Liesel
  • Finken, Tobias
  • Harmes, Simone
  • Hoeren-Bayer, Birgitta
  • Hoffmann, Gisela
  • Jansen, Claudia
  • Kiwitt, Rosemarie
  • Maack, Reinhard
  • Maahsen, Robin
  • Angelika Reitz-Tophoven
  • Rievers, René
  • Ross, Rudi
  • Salentin, Silke
  • Siemes, Astrid
  • Christopher Tophoven
  • Veuskens, Petra

Zusätzliche berufene Mitglieder sind:

Die Kirchenvorstände unserer Pfarrgemeinden

Der Kirchenvorstand – die Vertretung der Pfarrgemeinde

Der Kirchenvorstand ist zuständig für das Vermögen, die Gebäude und Grundstücke der Kirchengemeinde. Er entscheidet über den Bau, die Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden im Gemeindebesitz und über die Aufstellung des jährlichen Budgets und die Rechnungslegung und trägt hierfür die Verantwortung.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern (§ 2 VVG).

Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 5.000 Gläubigen acht Personen (§ 3 VVG). Das gilt insofern für die Gemeinden St. Lambertus Breyell und für St Anna Schaag; in St. Peter und Paul in Leutherheide sind sechs Personen im Kirchenvorstand.

Die Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich. Im dreijährigen Turnus stehen jeweils die Hälfte der sich im Amt befindlichen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wieder zur Wahl.

Kontakt zu den Kirchenvorständen

Mit den Kirchenvorständen kann über unsere Pfarrbüros Kontakt aufgenommen werden.
Die Öffnungszeiten, Telefonnummern und
E-Mail-Adressen können Sie hier erfahren

Die Mitglieder des Kirchenvorstands

In den nachstehenden Übersichten sind die aktuellen Wahlergebnisse von 2021.
  • Pfr. Günter Puts (Vorsitzender)
  • Jürgen Hagenhoff
  • Jörg Tißen
  • Wolfgang Toerschen
  • Olaf Tophoven
  • Heike Böll
  • Burkhard Heines
  • Helmut Erwin Janßen
  • Hermann Schrömges
  • Pfr. Günter Puts (Vorsitzender)
  • Karl-Heinz Erkens
  • Uli Heurs
  • Wilfried Schmitz
  • Ute Terporten
  • Frank König
  • Josef Pohl
  • Wilfried Schmitz
  • Stefan Siemes
  • Ersatzmitglied: Michael Lamm
  • Pfr. Günter Puts
  • Udo Schröder
  • Waltraud Gotzen
  • Maria Schierkes

Ausschüsse

Für die inhaltliche Arbeit wurden in den Pfarrgemeinden jeweils vier Ausschüsse gebildet, die einen speziellen Aufgabenbereich übernehmen:

  • Bau- und Liegenschaftsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Kindergartenausschuss
  • Personalausschuss

Vertreter aus dem Pfarreirat

Der Gemeinsame Pfarreirat für Breyell, Schaag und Leutherheide entsendet je einen Vertreter als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht) zu allen Sitzungen. Die Vertreter des Pfarreirates sind:

  • Tobias Finken (für Breyell)
  • Maria Mertineit (für Schaag)
  • Rudi Ross (für Leutherheide)

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zu bündeln, um sie zukunftsgerichtet, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich erledigen zu können, sind im Bistum Aachen im Zuge einer umfassenden Strukturreform 2007 insgesamt vier Verwaltungszentren eingerichtet worden. Die Zentren sind für die angeschlossenen Kirchengemeinden als umfassende Dienstleister in der Finanz-, Personal-, Bau- und Liegenschaftsverwaltung tätig. Träger sind vier Kirchengemeindeverbände in den acht Regionen des Bistums.

Das Bistum Aachen hat mit der Bildung der Verwaltungszentren leistungsfähige Einrichtungen geschaffen, die für die Pfarrgemeinden die Abwicklung von Verwaltungsaufgaben zuverlässig erledigen. Gleichzeitig haben die Pfarrgemeinden damit vor Ort mehr Zeit für ihre gemeindlichen Aufgaben gewonnen.

Die vier Verwaltungszentren sind:

Für die Regionen Krefeld und Kempen-Viersen, also auch für unsere drei Pfarren, ist das Verwaltungszentrum Viersen-Bockert zuständig. Träger des Verwaltungszentrums ist der Katholische Kirchengemeindeverband Krefeld / Kempen-Viersen.

© 2020 – St. Lambertus, Breyell | Administrator Achim Bruns

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